PRAXIS GESCHLOSSEN
Liebe Eltern und Patienten,
unsere Praxis bleibt vom 16.02.2026 bis einschließlich 27.02.2026 aufgrund einer Softwareumstellung geschlossen.
Bitte denken Sie daran, Überweisungen, Rezepte oder sonstige Anliegen bis spätestens zum 13.02.2026 bei uns anzufordern.
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Vertretung für Akut-Vorstellungen
Die jeweiligen Sprechzeiten sowie Informationen zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte der Homepage der Vertretungspraxis oder telefonisch.
18.02.2026 – 27.02.2026
Dr. med. Andreas Kunze
Schenkendorfstraße 32
04275 Leipzig
Tel.: 0341 / 30 68 034
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18.02.2026 – 20.02.2026 / 26.02.2026 – 27.02.2026
Dr. med. Claudia Beck
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Bornaische Straße 18
04277 Leipzig
Tel.: 0341 / 338 9219
Fax: 0341 / 306 72338
(MedVZ Leipzig gGmbH)
________________________________________
16.02.2026 – 18.02.2026
Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Petersen & Dr. Pommerenke
Waldbaurstraße 4–6
04347 Leipzig
Tel.: 0341 / 23 24 076
________________________________________
23.02.2026 – 27.02.2026
Dr. med. Robert Grunewald
Gletschersteinstraße 67
04299 Leipzig
Tel.: 0341 / 462 643 50
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Wir sind ab dem 02.03.2026 wieder wie gewohnt für Sie da!
PRAXIS GESCHLOSSEN
Liebe Eltern und Patienten,
unsere Praxis bleibt vom 16.02.2026 bis einschließlich 27.02.2026 aufgrund einer Softwareumstellung geschlossen.
Bitte denken Sie daran, Überweisungen, Rezepte oder sonstige Anliegen bis spätestens zum 13.02.2026 bei uns anzufordern.
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Vertretung für Akut-Vorstellungen
Die jeweiligen Sprechzeiten sowie Informationen zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte der Homepage der Vertretungspraxis oder telefonisch.
18.02.2026 – 27.02.2026
Dr. med. Andreas Kunze
Schenkendorfstraße 32
04275 Leipzig
Tel.: 0341 / 30 68 034
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18.02.2026 – 20.02.2026 / 26.02.2026 – 27.02.2026
Dr. med. Claudia Beck
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Bornaische Straße 18
04277 Leipzig
Tel.: 0341 / 338 9219
Fax: 0341 / 306 72338
(MedVZ Leipzig gGmbH)
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16.02.2026 – 18.02.2026
Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Petersen & Dr. Pommerenke
Waldbaurstraße 4–6
04347 Leipzig
Tel.: 0341 / 23 24 076
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23.02.2026 – 27.02.2026
Dr. med. Robert Grunewald
Gletschersteinstraße 67
04299 Leipzig
Tel.: 0341 / 462 643 50
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Wir sind ab dem 02.03.2026 wieder wie gewohnt für Sie da!
Heilmittelverordnung
Liebe PatientInnen, liebe Eltern,
immer wieder erreichen uns Heilmittelanforderungen aus KiTas oder Schulen. Manchmal wurde die Behandlung auf Empfehlung Dritter bereits begonnen und wir sollen „nachträglich“ noch die Verordnung ausstellen.
Grundsätzlich sind wir sehr dankbar für Hinweise von Erzieherinnen und Lehrerinnen, die mit Euch bzw. Ihrem Kind viel Zeit verbringen und evtl. Störungen früh erkennen können. Die Überprüfung, ob tatsächlich eine behandlungsbedürftige Erkrankung oder Störung vorliegt, obliegt jedoch der Kinderärztin. Um Missverständnissen und Verärgerungen vorzubeugen, gibt es einiges zu beachten:
Heilmittel sind Verordnungen zur Physiotherapie (Krankengymnastik, manuelle Therapie), Logopädie (Sprachheilbehandlung) und Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie). Nur ein Arzt darf die Indikation (die Behandlungsnotwendigkeit) feststellen und die entsprechende Verordnung ausstellen. Die Art und Dauer der Heilmittelverordnung ist in der Heilmittelrichtlinie gesetzlich verankert. https://www.gba.de/informationen/richtlinien/12/
Heilmittel bei Kindern werden z.B. dann verordnet, wenn eine ernstzunehmende EntwicklungsSTÖRUNG vorliegt. Dazu gehören schwere Sprachentwicklungsstörungen oder (fein-) motorische Auffälligkeiten oder wenn das Kind von Behinderung bedroht ist. Hierbei ist immer das individuelle Entwicklungstempo des Kindes zu beachten, Vergleiche mit anderen Kindern führen oft zu (unnötiger) Verunsicherung. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchgen kann sich die Kinderärztin zu festgelegten Zeitpunkten von den Entwicklungsfortschritten des Kindes überzeugen.
Heilmittel bei Kindern werden NICHT verordnet, wenn heilpädagogische, sonderpädagogische und psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Isolierte Lernstörungen oder Störungen wie Lese-Rechtschreibstörungen oder Dyskalkulie (Rechenschwäche) fallen ebenfalls diese Kategorie. In diesen Fällen sind das Schulsystem oder das Jugendamt zuständig.
Das gleiche gilt für allgemein gehaltene Begriffe wie Verhaltensauffälligkeiten, Wahrnehmungs- oder Konzentrationsstörungen. Diese werden von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt. Hier sind die Lehrer und Erzieher in der Pflicht. Heilmittel dürfen nicht zur allgemeinen Förderung eines Kindes und nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden. Die Therapieziele müssen klar definiert sein und in einer festgelegten Zeit erreicht werden können. Das Kind muss dazu altersentsprechend in der Lage und motiviert sein. Idealerweise sind die Eltern in die Therapie fest eingebunden, um das Gelernte auch zuhause anzuwenden.
Viele „Auffälligkeiten“ entpuppen sich bei näherer Betrachtung häufig als Entwicklung im normalen Spektrum, denn die kindliche Entwicklung verläuft nicht immer gradlinig und mit anderen Kindern vergleichbar. Zusätzlich können auch andere Faktoren eine Rolle spielen, z.B. psychische Belastungssituationen, übermäßiger Mediengebrauch etc. Da wir Hinweise aus der KiTa oder der Schule immer sehr ernst nehmen, werden wir eine differenzierte Diagnostik vornehmen, bevor wir eine Therapie einleiten. Dazu kann auch die Überweisung zu anderen Fachärztinnen, z.B. Kinder- und Jugendpsychiaterinnen, oder Frühförderstellen nötig sein. Das dient u.a. auch dazu, Sie und Ihr Kind vor unnötigen Terminen oder Therapien zu schützen.
Wenn eine Therapie eingeleitet wurde, ist die Kinderärztin verpflichtet, vor jedem neuen Rezept den Therapieerfolg zu beurteilen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Folgerezepte „auf Zuruf“ ausstellen.
Des Weiteren profitieren manche Kinder auch von Therapiepausen oder auch davon, wenn die Therapien erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden als vielleicht „der nächste freie Termin“. Bitte vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz. Wir versuchen stets, im Sinne Ihres Kindes zu handeln.
Ihr Team der Kinderarztpraxis Dr. Ahaus